1.) Der Verein Jugendförderung Duisburg e.V. mit Sitz in Duisburg nannte sich
früher Verein Jugendhilfe (AG Duisburg VR 1194). Durch Beschluss der
Mitgliederversammlungen dieses Vereins und des Vereins
Jugendförderungswerk (früher Amtsgericht Duisburg VR 2225) wurde der Verein
J ugendförderungswerk im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf den
Verein Jugendhilfe als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen. Durch
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.05'2020 wurde der
übernehmende Rechtsträger Jugendförderung Duisburg e.V. genannt und die
nachfolgende Satzung von der M itgliederversammlu ng des übernehmenden
Rechtsträgers beschlossen.
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich allgemein mit der
sozialen Betreuung aller gefährdeten Minderjährigen und Heranwachsenden
befassen. Der Wirkungskreis des Vereins erstreckt sich auf sämtliche
Amtsgerichtsbezirke in Duisburg. Angestrebt wird die Zusammenarbeit mit allen
Stellen, die sich von Amts wegen oder aus freier lnitiative um das Wohl von
jungen Menschen bemühen.
2.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige zwecke im
Sinne des Abschnitts,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung' Zweck
des Vereins ist neben der Umsetzung der Weisungen gemäß § 10 JGG auch die
Förderung der Jugendpflege und der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch Aufklärung, durch sozialpädagogische Beratung
und Betreuung straffällig gewordener Minderjähriger und Heranwachsender'
ziel ist die Prävention, die wiedereingliederung in das Gemeinschaftsleben und
die Bewahrung vor weiteren Straffälligkeiten ' Der Verein dient ferner zur
Anregung und / oder Mitfinanzierung von weiteren, das Wohl der Jugend
fördernden Maßnahmen.
3.) Sitz des Vereins ist Duisburg